GUSO News 35
Die aktuelle Ausgabe der GUSO News 35 enthält folgende Themen:
Neuer Vorsitz im GUSO-Aufsichtsgremium; warum sich die GUSO-Gemeinschaft möglicherweise ganz neu aufstellen wird; GUSO² unterstützt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Gemeinsamkeit und Zusammenhalt
Sebastian Körner erläutert im Interview, welche inhaltlichen Neuerungen auf die GUSO-Gemeinschaft zukommen.
GUSO² unterstützt die GDA
Die GUSO²-Software hilft den Unfallkassen, relevante Daten zu erheben, zu übermitteln und auch selbst zu nutzen.
Neuer Vorsitz im Aufsichtsgremium
Neuer Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der GUSO GbR ist Sebastian Körner, Geschäftsführer der UK Mecklenburg-Vorpommern. Sein erster Stellvertreter ist der bisherige Vorsitzende Jan Holger Stock, Geschäftsführer der UK Nord.
GUSO² besticht durch Präzision und Schnelligkeit
Sind Dritte an einem Unfall beteiligt, muss die Regressabteilung schnell und präzise klären, wer mit welchem Anteil für den Schaden haftbar ist. GUSO² unterstützt die Identifizierung der entsprechenden Unfälle und sorgt durch ein ausgeklügeltes Verteilsystem dafür, dass alle relevanten Informationen schnell in der Regressabteilung verfügbar sind. Je aktueller der Regresssachbearbeiter von einem Unfall erfährt, umso leichter kann er das Unfallgeschehen klären und Forderungen beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen. Die vollständige Erfassung aller relevanten Daten unterstützen in die Software eingebaute Assistenten. Sie vereinfachen auch die Bearbeitung von Massenunfällen.
GUSO² macht die Kosten eines Unfalls durch eine verständliche und leicht lesbare Aufstellung transparent – auch für den haftenden Dritten. Dabei unterscheidet GUSO² zwischen verschiedenen Haftungskategorien. Mit dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer abgeschlossene Vergleiche können in GUSO² dokumentiert werden und fließen in die Schadensaufstellung ein. Dies und die Berechnungsfunktionen für Schäden erleichtern die Arbeit des Sachbearbeiters ebenfalls.
Automatisierte Forderungs- und Fristenüberwachung
Forderungen an Dritte werden automatisch an das Finanzbuchhaltungssystem übertragen, inklusive individueller Vereinbarungen - beispielsweise zur Tilgung einer Forderung in Raten. Verzugszinsen berechnet GUSO² automatisch, Tilgungspläne und Forderungsstände können laufend verwaltet werden. Zahlungsfristen werden über den Arbeitskorb überwacht.
Gerüstet für trägerspezifische Besonderheiten
Viele gewerbliche Unfallversicherungsträger haben mit Haftpflichtversicherern Teilungsabkommen abgeschlossen, durch die eine Übernahme der Haftung pauschalisiert wird. Diese Vereinfachung der Regresssachbearbeitung übernimmt GUSO² und wendet sie automatisch auf den jeweiligen Fall an.